– Fotos von Bilderdiensten zu kaufen ist die gebräuchlichste Variante, um an Bilder zu gelangen. Neben Fotos werden auch Illustrationen, Cartoons und Grafiken dort angeboten. Die bekanntesten Quellen sind „Fotolia“ „iStockphoto“, „Gettyimages“ oder „Flickr“. Hier sind die Lizenzbedingungen des Anbieters zu beachten. Die Urhebernennung ist meistens notwendig und sollte sicherheitshalber immer erfolgen.
– Das „Bildzitat“ bietet eine Möglichkeit, Fotos in der Präsentation gratis zu nutzen. Wie bei einen wörtlichen Zitat können Sie auch ein Bild verwenden, um eine Aussage zu untermauern. Das Bildzitat ist nur dann erlaubt, wenn es die eigenen Gedanken und Ansichten zusätzlich unterstützt. Das Bild muss genau und nicht nur thematisch passen. Wenn Sie zum Beispiel unterstreichen wollen, dass Sie die Internetpräsenz eines Kunden (der eigewilligt hat) optimal überarbeitet haben, können Sie z.B. einen Screenshot der Startseite verwenden. Sie dürfen in dem Fall nicht eine ähnliche Seite von einem Konkurrenzunternehmen verwenden, weil es thematisch irgendwie reinpassen könnte. Das bedeutet, Ihre Ausführungen müssen sich auf das konkrete Bild beziehen. Wie bei Wortzitat muss die Quelle angegeben werden, und der Umfang ist einzuschränken. In unserem Fall könnten Sie also einen Screenshot der Startseite des Kunden verwenden, aber nicht Ihre gesamte Präsentation mit Bildern der Homepage schmücken.
2. Das Einbetten von Videos
Beim Einbetten oder „Framing“ werden Videos in ein Medium, in unserem Fall in eine PowerPoint-Folie, eingebettet. Sie können dann auf der Seite direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiter von der Webseite, auf der diese Inhalte hochgeladen wurden, also einem Video-Portal wie YouTube. Wird er dort gelöscht, verschwindet er auch auf den anderen Websites.
Im Juli 2015 hat der BGH ein Grundsatzurteil zum Thema „Framing“ gefällt. Danach stellt Framing dann keine Verletzung von Urheberrechten dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhabers im Internet für alle zugänglich ist. In der Praxis lässt sich natürlich schwer beurteilen, ob ein Rechteinhaber ein Video bewusst bei YouTube, Vimeo & Co. hochgeladen hat, oder ob ohne sein Wissen das Video eingestellt wurde. Es bleibt also ein deutliches Restrisiko, das nur mit viel Recherche-Aufwand zu beseitigen ist.
Fazit
Das Nutzen fremder Inhalte für die eigene Präsentation bietet reizvolle Chancen, aber auch große Risiken, wenn das Urheberrecht nicht berücksichtigt wird. Fragen Sie lieber einmal zu oft nach, als Gefahr zu laufen, eine Abmahnung in Höhe von mehreren Tausend Euro zu kassieren!
Dipl.-Wirtsch.-Informatiker Matthias Garten ist der Experte für multimediales Präsentieren. Er ist Unternehmer, Speaker (TOP 100 Speaker), Trainer (TOP 100 Excellence Trainer), mehrfacher Buchautor, Präsentationscoach (Präsentationstraining), Mitglied der GSA und des Clubs 55, Organisator der Präsentationskonferenz, des Presentation-Bootcamps und Presentation Rocket Days. Neben PowerPoint- und Präsentationstrainings inspiriert und berät er Unternehmen, sich noch wirkungsvoller zu präsentieren und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Er ist Geschäftsinhaber der Präsentations- und PowerPoint-Agentur smavicon Best Business Presentations und hat mit seinem Team seit 1993 über 10.000 Präsentationen für über 150 Branchen erstellt.